Mit der Offenlage des Entwurfs zum B-Plan sei keine Bau-Genehmigung verbunden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.07.2004)
Im Bebauungsplanverfahren, das mit dem Aufstellungsbeschluss am 18. September 2003 eröffnet wurde, handelt es sich um die vorgeschriebene Offenlage, die öffentliche Auslegung, die einen Monat dauert.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.07.2004)