Offenlage

  1. Mit der Offenlage des Entwurfs zum B-Plan sei keine Bau-Genehmigung verbunden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.07.2004)
  2. Im Bebauungsplanverfahren, das mit dem Aufstellungsbeschluss am 18. September 2003 eröffnet wurde, handelt es sich um die vorgeschriebene Offenlage, die öffentliche Auslegung, die einen Monat dauert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.07.2004)