Nicht die Eigengesetzlichkeit des Entstehens und Vergehens künstlerischer Lebens- und Schaffensgemeinschaften steht im Vordergrund, sondern ihr Mitschwimmen in der Flut einer gesamteuropäischen Bewegung vom Pleinairismus zur Lebensreform.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.11.2001)