Damit verletzte sie nach Auffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs das Fragerecht des Parlaments, das auch die Verpflichtung zu antworten beinhaltet.
( Quelle: Die Welt 2001)
Der Arbeitgeber sollte daher vor jeder befristeten Einstellung ohne Sachgrund von seinem Fragerecht Gebrauch machen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.08.2001)