Fragerecht

  1. Damit verletzte sie nach Auffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs das Fragerecht des Parlaments, das auch die Verpflichtung zu antworten beinhaltet. ( Quelle: Die Welt 2001)
  2. Der Arbeitgeber sollte daher vor jeder befristeten Einstellung ohne Sachgrund von seinem Fragerecht Gebrauch machen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.08.2001)