Lebensmittelhygieneverordnung

  1. Aus dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und der Lebensmittelhygieneverordnung zum Beispiel geht hervor, dass Tiere aus hygienischen Gründen und zum Schutz vor Krankheitserregern bei Lebensmittelherstellern nicht erlaubt sind. ( Quelle: Die Zeit (01/2002))