Insofern ist es nicht einzusehen, weshalb die staatlich verwalteten Grundstücke, deren Rückgabe die fatalsten Streitigkeiten nach sich ziehen, nicht auch ins Sachenrecht einbezogen wurden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Mit Recht rügt die Revision, daß nach deutschem Sachenrecht das Eigentum an im Inland belegenen Grundstücken nicht aufgrund ausländischer Vindikationslegate unmittelbar mit dem Erbfall übergeht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das Prinzip mag vernünftig sein, wenn es um Sachenrecht oder gewöhnliche Kriminalität geht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Grundstücksverträge sind nach dem das Sachenrecht beherrschenden Dualitätsprinzip mit Auflassung und Grundbucheintragung zu vollziehen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)