Streitfalle

  1. Im Streitfalle konnte jeder der Beteiligten das Schiedsgericht per Veto lahmlegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Sie haben weder einen Winterreifen-Stichtag noch einen Winterreifen-Äquator definiert, sondern nehmen im Streitfalle immer nur die Umstände des Einzelfalles unter die juristische Lupe. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Im Streitfalle ziehen Arbeitsgerichte mitunter auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers wie die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, sein Lebensalter und seine Familienverhältnisse heran. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.08.2001)