deliktsdifferenziert

  1. Entgegen manchen Vermutungen wird das Sicherheitsgefühl der Bürger nicht so sehr durch steigende Kriminalitätszahlen beeinflußt; die Kriminalitätsfurcht ist vielmehr deliktsdifferenziert zu beurteilen und auszuwerten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)