Die Folgen wären besonders krass bei den zahlreichen Beitreibungsfällen, in denen der Schuldner die unstreitige, titulierte Forderung wie gewöhnlich nicht (vollständig) sofort nach Eintritt der vorläufigen Vollstreckbarkeit bezahlt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Gäbe es unstreitige Kriterien für Krise, wäre die Vertrauensabstimmung eigentlich überflüssig und könnte gewissermaßen gutachterlich ersetzt werden, etwa durch eine Erklärung des Bundestagspräsidenten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 23.07.2005)