[1] ohne mitfahrendes Fahrkartenkontroll- oder -verkaufspersonal
Beispiele
[1] „Es kann beim Betrieb eines Massenverkehrsmittels wie einer Straßenbahn zumutbarerweise von der Beklagten und ihren Bediensteten nicht verlangt werden, vor jeder Abfahrt eines Straßenbahnzuges aus einer Haltestelle zu kontrollieren, ob in einen schaffnerlosen Beiwagen allenfalls Personen eingestiegen sind, die irgendwie körperlich behindert sind und ob diese Personen einen Sitzplatz gefunden haben.“❬ref❭Erkenntnis des österreichischen OGH vom 25. November 1987❬/ref❭